B BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN


Dieser Abschnitt umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Die Förderung solcher Rohstoffe erfolgt mit unterschiedlichen Verfahren: im Untertage- oder Übertage-Bergbau, mit Bohrungen, im Meeresbodenbergbau usw.

Er umfasst auch zusätzliche Tätigkeiten zur Aufbereitung von Rohstoffen für den Absatz, z. B. Zerkleinern, Mahlen, Waschen, Sortieren, Konzentration von Erzen, Verflüssigung von Erdgas und Brikettierung von festen Brennstoffen. Diese Tätigkeiten werden häufig von den Förderbetrieben selbst und/oder nahe der Förderstelle gelegenen Betrieben ausgeführt.

Die Abteilungen, Gruppen und Klassen dieses Abschnitts sind nach dem hauptsächlich gewonnenen Rohstoff gegliedert. In den Abschnitten 05 und 06 ist der Bergbau auf fossile Brennstoffe (Kohle, Braunkohle, Erdöl, Gas) bzw. deren Gewinnung aufgeführt, die Abschnitte 07und 08 behandeln den Erzbergbau, die Gewinnung von Steinen und Erden und den sonstigen Bergbau.

Einige Tätigkeiten in diesem Abschnitt, die eng mit der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen verbunden sind, können auch von spezialisierten Einheiten der Abteilung 09 als industrielle Dienstleistungen für Dritte erbracht werden.

Dieser Abschnitt umfasst nicht:

  • Verarbeitung der gewonnenen Rohstoffe ( s. Abschnitt C - Herstellung von Waren)
  • Verwendung der geförderten Rohstoffe ohne weitere Verarbeitung für Bauzwecke (s. Abschnitt F - Bau)
  • Flaschenabfüllung von natürlichem Quell- und Mineralwasser (s. 1107)
  • nicht im Zusammenhang mit dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden durchgeführtes Zerkleinern, Schleifen oder anderweitiges Behandeln bestimmter Gesteine, Minerale und Erden (s. 239)