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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst die Haltung und die Zucht sämtlicher Tiere, mit Ausnahme der Zucht und der Haltung von Wassertieren.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 016200)
  • Gewinnung von Fellen und Häuten in Schlachthäusern (s. 101100)