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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rinder, Schweine, Lämmer, Kaninchen, Hammel, Kamele usw.
  • Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern
  • Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken

Diese Art umfasst ferner:

  • Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen
  • Gewinnung von Fellen und Häuten, einschliesslich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern
  • Auslassen von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten
  • Verarbeitung von Schlachtabfällen
  • Erzeugung von Hautwolle

Diese Art umfasst nicht:

  • Auslassen von Geflügelfetten (s. 101200)
  • Verpacken von Fleisch (s. 829200)