101100 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
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101100 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
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Diese Art umfasst:
- Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rinder, Schweine, Lämmer, Kaninchen, Hammel, Kamele usw.
- Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern
- Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken
Diese Art umfasst ferner:
- Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen
- Gewinnung von Fellen und Häuten, einschliesslich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern
- Auslassen von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten
- Verarbeitung von Schlachtabfällen
- Erzeugung von Hautwolle
Diese Art umfasst nicht: