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Diese Abteilung umfasst Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Weberei, Veredlung von Textilien und Bekleidung, Herstellung von konfektionierten Textilwaren ausser Bekleidung (z. B. Hauswäsche, Decken, Vorleger, Seilerwaren usw.). Der Anbau natürlicher Fasern ist in Abteilung 01 eingeordnet, die Herstellung von synthetischen Fasern als chemisches Verfahren jedoch in Klasse 2060. Die Herstellung von Bekleidung ist Gegenstand von Abteilung 14.