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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Getränken wie nichtalkoholische Getränke und Mineralwasser, die Herstellung von alkoholischen Getränken vornehmlich durch Gärung, Bier und Wein, und die Herstellung von Spirituosen.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften (s. 1032)
  • Herstellung von Erfrischungsgetränken aus Milch (s. 1051)
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Kaffee, Tee und Mate (s. 1083)