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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren
  • Dekontaminierung von Industrieanlagen oder -standorten, einschliesslich Nuklearanlagen und -standorten
  • Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Einsammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien
  • Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen zu Land und zu Wasser
  • Entseuchung bzw. Vorbehandlung von toxischen Stoffen wie Asbest, Bleifarbe usw.
  • sonstige spezielle Umweltschutzmassnahmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 016100)
  • Reinigen von Wasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 360000)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Abfälle (s. 382100)
  • Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 382200)
  • Kehren und Reinigen von Strassen usw. (s. 812900)