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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung, entweder in situ oder ex situ, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren
  • Dekontaminierung von Industrieanlagen oder -standorten, einschliesslich Nuklearanlagen und -standorten
  • Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächengewässern nach unfallbedingter Verschmutzung (z. B. durch Sammlung von Schadstoffen oder Anwendung von Chemikalien)
  • Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen an Land, auf Wasseroberflächen, in Meeren und Ozeanen, einschliesslich Küstengebieten
  • Beseitigung von Asbest, Bleifarben und anderen giftigen Stoffen
  • Räumung von Landminen und Ähnlichem, einschliesslich Sprengung vor Ort
  • sonstige spezialisierte Umweltschutzmassnahmen
  • Massnahmen zur Kohlenstoffabscheidung
  • Sanierung von Bergbaustandorten

Diese Art umfasst ferner:

  • Eingrenzung, Kontrolle und Überwachung der Sanierung von Standorten

Diese Art umfasst nicht:

  • Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft, siehe 016100
  • Reinigung von Wasser für die Wasserversorgung, siehe 360000
  • Behandlung von Abfällen mit Verwertung, siehe 382
  • Behandlung von Abfällen zur Beseitigung, siehe 383
  • Lagerung von abgeschiedenem Kohlendioxid (CO2), siehe 383200
  • Tiefbauprojekte zur Sanierung von Bergbaustandorten, siehe Abschnitt F
  • Kehren und Reinigen von Strassen, siehe 812309