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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit Teilen, Bauelementen, Material, Werkzeugen und Zubehör aller Art für Motorfahrzeuge, z. B.:
  • Gummireifen und Luftschläuchen
  • Zündkerzen, Batterien, Beleuchtungsgeräten und elektrischen Teilen

Diese Art umfasst nicht:

  • Zerlegen von Automobile zur Gewinnung und zum Wiederverkauf von verwendbaren Einzelteilen (s. 467701)