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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Personenbeförderung mit Schienenfahrzeugen auf Hauptstrecken des Schienenfernverkehrs
  • Personenbeförderung im Schienenfernverkehr
  • Betrieb von Schlafwagen und Speisewagen als Teil der Tätigkeit eines Bahnunternehmens

Diese Art umfasst nicht:

  • Personenbeförderungsleistungen im Orts- und Nahverkehr (s. 4931)
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Passagierterminals (s. 522100)
  • Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen und damit verbundene Tätigkeiten wie Weichenstellen und Rangieren (s. 522100)
  • Betrieb von Schlafwagen und Speisewagen durch eigenständige Unternehmen (s. 559000 und 561001)