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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • das Anbieten von Speisen an Kunden, die entweder im Sitzen bedient werden oder sich an einem Büffet selbst bedienen, unabhängig davon, ob sie die Speisen an Ort und Stelle verzehren, mitnehmen oder geliefert bekommen. Eingeschlossen sind die Zubereitung und das Servieren von Speisen zum sofortigen Verzehr aus Fahrzeugen oder nichtmotorisierten Wagen heraus.

Diese Art umfasst die Tätigkeiten von:

  • Restaurants
  • Selbstbedienungsrestaurants
  • Imbissstuben
  • Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen («Take aways»)
  • Glacestände
  • Imbisswagen
  • Zubereitung von Speisen in Marktständen

Diese Art umfasst ferner:

  • Betrieb von Restaurants und Bars in Verkehrsmitteln, falls von selbstständigen Einheiten ausgeführt

Diese Art umfasst nicht:

  • Automatenverkäufe (s. 479900)
  • konzessionierte Restaurationsbetriebe (s. 562900)
  • Verwaltung von Restaurants (s. 561003)