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Alle Schweizer Bundesbehörden

501000 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt


Diese Art umfasst:

  • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr:
  • Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen
  • Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Fischfangfahrten)

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. 561001 und 563001)
  • Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. 772100)
  • Vermietung von Handelsschiffen ohne Besatzung (s. 773400)
  • Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. 920000)