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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
  • Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Häfen und Anlegestellen
  • Betrieb von Schleusen usw.
  • Navigation, Lotsendienst, sowie Fest- und Losmachdienste
  • Leichterverkehr und Bergung
  • Betrieb von Leuchttürmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Frachtumschlag (s. 522400)
  • Betrieb von Yachthäfen (s. 932900)