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932900 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst anderweitig nicht genannte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltung und Freizeit (ausgenommen Vergnügungs- und Themenparks):

  • Betrieb von Münzspielen
  • Tätigkeiten von Freizeit- und Erholungsparks (ohne Unterbringung)
  • Betreib von Verkehrseinrichtungen für Freizeit- und Erholungszwecke, z. B. Yachthäfen
  • Betrieb von Skipisten
  • Verleih von Ausrüstungen für Vergnügungs- und Freizeitzwecke als Teil von Erholungs- und Freizeitaktivitäten
  • Schauen und Messen mit Freizeit- und Erholungscharakter
  • Strandaktivitäten einschliesslich Vermietung von Umkleideräumen, Schliessfächern, Liegestühlen usw.
  • Betrieb von Tanzlokalen und Discotheken ohne Getränkeausschan

Diese Art umfasst auch die Tätigkeiten von Produzenten oder Organisatoren von Liveveranstaltungen, ohne künstlerische und sportliche Veranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen.

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb von Standseilbahnen, Seilschwebebahnen und Skiliften (s. 493903)
  • Angeltouren (s. 501000 und 503000)
  • Plätze und Einrichtungen für die kurzzeitige Beherbergung von Gästen in Freizeitparks, Erholungsgebieten und auf Campingplätzen (s. 5530)
  • Caravanparks und Campingplätze (s. 5530)
  • Ausschank von Getränken in Discotheken (s. 563002)
  • Theaterensembles und Zirkustruppen (s. 900101

Werden Freizeits- und Erholungsaktivitäten (932900) und die Organisation von Messen und Kongressen (823000) ausgeübt, haben Freizeits- und Erholungsaktivitäten 932900 Vorrang.