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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst das Verlegen von Büchern in gedruckter oder elektronischer Form (als CD oder mit elektronischer Anzeigevorrichtung usw.), als Hörbücher oder im Internet.

Hierzu zählen:

  • Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern und ähnlichen Druckerzeugnissen einschliesslich Wörterbüchern und Enzyklopädien
  • Verlegen von Atlanten und anderen kartografischen Erzeugnissen
  • Verlegen von Hörbüchern
  • Verlegen von Enzyklopädien usw. auf CD-ROM

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Globen, (s. 329900)
  • Verlegen von Werbematerial (s. 581900)
  • Musik- und Notenverlage (s. 592000)
  • selbstständige Autoren (s. 900302)