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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Synchronisation, Be- und Untertitelung, Vor- und Nachspann, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme.

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Filmarchiven usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Filmen (ausser Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 182000)
  • Grosshandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 464302)
  • Grosshandel mit leeren Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 465200)
  • Detailhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 476300)
  • Filmentwicklung ausser für die Filmindustrie (s. 742002)
  • Verleih von Videobändern und DVD an die Allgemeinheit (s. 772200)
  • Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. 900)