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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Vervielfältigung von Schallplatten, CDs und Bändern mit Musik- oder sonstigen Tonaufnahmen anhand von Masterbändern
  • Vervielfältigung von CDs, DVDs und Videobändern mit Film- und sonstigen Bildaufnahmen anhand von Masterbändern
  • Vervielfältigung von Masteraufzeichnungen von Software und Daten auf Disketten, CDs und Magnetbändern

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigen von Druckerzeugnissen (s. 1811, 1812)
  • Verlegen von Software (s. 582)
  • Herstellung und Vertrieb von Filmen und Videobändern auf DVD und ähnlichen Datenträgern (s. 591100, 591200, 591300)
  • Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser (s. 591200)
  • Herstellung von Masterbändern für Schallplatten oder andere Tonträger (s. 592000)