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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Tätigkeit von Holding-Gesellschaften, d. h. von Einheiten, die die Aktiva einer Gruppe von Tochterunternehmen* halten (Kontrollmehrheit) und deren Hauptfunktion darin besteht, Eigentümer dieser Gruppe zu sein. Die zu dieser Art zählenden Holding-Gesellschaften erbringen keine andere Dienstleistung für die Unternehmen, deren Aktien sie halten, d. h. sie haben keine Funktion in der Verwaltung oder im Management anderer Einheiten.

*aktiv in anderen Sektoren als dem Finanzsektor

Diese Art umfasst nicht:

  • aktives Management von Unternehmen, strategische Planung und Entscheidungsbefugnis in Unternehmen (s. 7010)
  • Tätigkeiten von Finanzholdinggesellschaften (s. 642001)