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Diese Art umfasst die Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, das heisst von Einheiten, die die Aktiva (Kontrollmehrheit) von einem oder mehreren Tochterunternehmen halten und deren einziger Zweck darin besteht, Eigentümerin von Tochterunternehmen zu sein. Die Holdinggesellschaften dieser Klasse erbringen keine andere Dienstleistung für die Unternehmen, an denen die Anteilsrechte gehalten werden, das heisst sie haben keine Funktion in der Verwaltung oder im Management anderer Einheiten.

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Beteiligungsgesellschaften, die keine Kontrollmehrheiten besitzen, siehe 643200
  • Finanzmarktgeschäfte für eigene Rechnung, siehe 649900
  • Tätigkeiten der Vermögensverwaltung gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage, siehe 663000
  • Erbringung von Managementdienstleistungen (z. B. strategische Planung, Entscheidungsfindung und Verwaltungsdienstleistungen einer Hauptverwaltung), siehe 7010
  • aktives Management von Unternehmen, strategische Planung und Entscheidungsfindung des Unternehmens, siehe 7010