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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen, z. B. Ärztevereinigungen, Rechtsanwaltsvereinigungen, Wirtschaftsprüfervereinigungen, Ingenieurvereinigungen Architektenvereinigungen usw.
  • Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf wissenschaftlichem, akademischem oder kulturellem Gebiet wie Schriftstellerverbände, Künstlerverbände, Journalistenverbände usw.
  • Informationsverbreitung, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen sowie die Aufsicht über ihre Einhaltung, die Vertretung vor staatlichen Stellen und Öffentlichkeitsarbei

Diese Art umfasst ferner:

  • wissenschaftliche Gelehrtenvereinigunge

Diese Art umfasst nicht:

  • von diesen Vereinigungen durchgeführte Ausbildungsmassnahmen (s. Abteilung 85)