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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen (z. B. Ärztevereinigungen, Juristenvereinigungen, Wirtschaftsprüfervereinungen, Ingenieurvereinigungen, Architektenvereinigungen)
  • Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten, die sich wissenschaftlich, akademisch oder kulturell betätigen (z. B. Vereinigungen von Schriftstellern, Malern, Künstlern verschiedener Art, Journalisten)
  • Verbreitung von Informationen, Festlegung und Überwachung von Normen für die Berufsausübung, Vertretung vor staatlichen Stellen und Öffentlichkeitsarbeit von Berufsorganisationen

Diese Art umfasst ferner:

  • Gelehrtenvereinigungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Ausbildungsmassnahmen, die von Berufsverbänden angeboten werden, siehe Abteilung 85
  • Tätigkeiten von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, siehe 941100
  • Tätigkeiten von Gewerkschaften, siehe 942000
  • Tätigkeiten von sonstigen Vereinigungen a. n. g., siehe 9499