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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Vertretung der Interessen von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Massnahmen durch Organisation
  • Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Zweiggewerkschaften gegliedert sind

Diese Art umfasst nicht:

  • von diesen Vereinigungen durchgeführte Ausbildungsmassnahmen (s. Abteilung 85)