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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Vertretung der Interessen der organisierten Arbeitnehmer und der Gewerkschaftsmitglieder

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Organisation der Durchführung abgestimmter Massnahmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Ausbildungsmassnahmen, die von den Gewerkschaften angeboten werden, siehe Abteilung 85
  • Tätigkeiten von Berufsverbänden, siehe 941200