332000 Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.


Diese Art umfasst die fachgerechte Installation von Maschinen. Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerkes bilden, beispielsweise die elektrische Verkabelung, der Einbau von Rolltreppen, Einbruchsicherungen oder Klimaanlagen, gehören zum Baugewerbe/Bau.

Diese Art umfasst:

  • Installation von Industriemaschinen in Fabrikationsanlagen
  • Montage von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
  • Installation von sonstigem technischen Bedarf, z. B.:
  • nachrichtentechnische Anlagen
  • Grossrechner (Mainframes) und ähnliche Computer
  • Bestrahlungs- und elektromedizinische Geräte
  • Abbau von Grossmaschinen
  • Tätigkeit von Mühlebauern
  • Einrichten von Maschinen
  • Aufbau von Bowling- oder Kegelbahne

Diese Art umfasst nicht:

  • Installation von Aufzügen, Rolltreppen, Automatiktüren, Staubsauersystemen usw. (s. 432902)
  • Installation von Türen, Treppen, Ladeneinrichtungen, Möbel usw. (s. 433200)
  • Installieren (Einrichten) von Arbeitsplatzrechnern (PC) (s. 620900)

Bestrahlungsmedizinische und elektromedizinische Geräte; Bowlingbahnen, Montage, Installation; Bowlings, Installation; Grossrechner, Mainframes, Computer; Kegelbahnen, Installation; Metallkonstruktionen, selbsthergestellt; Mühlebauern, Tätigkeiten; Prozesssteuerungsanlagen, Prozesssteuerungseinrichtungen

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Ausgelagerte Tätigkeiten (Outsourcing)

Es gibt verschiedene Arten von Outsourcing, beispielsweise:
• ein Teil des Produktionsprozesses -> Klassierung: Produktion
• der gesamte Produktionsprozess
o & Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Produktion
o & nicht Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Abschnitt G, M oder N

Im Fall einer Baufirma:
• ein Teil der Bautätigkeiten -> Klassierung: Bau – Abschnitt F

Weitere Informationen:
– Einführung in die NOGA 2008: