46 Grosshandel (ohne Handel mit Motorfahrzeugen)


Dieser Abschnitt umfasst Grosshandel auf eigene Rechnung oder Handelsvermittlung, und zwar sowohl Binnengrosshandel als auch internationalen Grosshandel (Import/Export).

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Grosshandel mit Automobile und Wohnwagen sowie mit Motorrädern (s. 451, 454)
  • Grosshandel mit Autozubehör (s. 4531, 4540)
  • Vermietung und Operate-Leasing (s. Abteilung 77)
  • Verpackung von festen Waren und Abfüllung von flüssigen oder gasförmigen Waren, einschliesslich Mischen und Filtern für Dritte (s. 8292)

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Beim Versand- und Internetverkauf von Grosshandelsprodukten (NOGA 46) wird nicht der Verkaufskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Grosshandelssektor berücksichtigt.

Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.