461 Handelsvermittlung


Diese Gruppe umfasst:

  • Tätigkeiten von Handelsvertretern, Handelsmaklern und allen anderen Grosshändlern, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben
  • Zusammenbringen von Käufern und Verkäufern von Waren oder Besorgung von Handelsgeschäften im Namen eines Auftraggebers, auch über das Internet

Diese Gruppe umfasst ferner:

  • Grosshandelstätigkeiten von Auktionshäusern, auch im Internet

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Beim Versand- und Internetverkauf von Grosshandelsprodukten (NOGA 46) wird nicht der Verkaufskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Grosshandelssektor berücksichtigt.

Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.

Definition von Handelsvermittlung (461…)

– vermittelt den Kontakt zwischen professionellen Verkäufern und Käufern, die eine Ware tauschen oder für einen Dritten Handel betreiben möchten, einschliesslich im Internet
– kauft oder verkauft keine Waren, bietet eine Dienstleistung an
– ist nicht Besitzer der getauschten Ware
– Entlohnung auf Provisionsbasis, proportional zum Volumen der abgewickelten Geschäfte