G HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON MOTORFAHRZEUGE


Dieser Abschnitt umfasst den Gross- und Detailhandel (d. h. Verkauf ohne Weiterverarbeitung) mit jeder Art von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen beim Verkauf von Handelswaren. Gross- und Detailhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Handelswaren. Auch in diesem Abschnitt enthalten sind die Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen.

Verkauf ohne Weiterverarbeitung umfasst die im Handel üblichen Behandlung (bzw. Manipulation) wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen von Waren (zum Beispiel Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt).

Abteilung 45 umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughandel und -reparatur, während zu den Abteilungen 46 und 47 alle sonstigen Verkaufstätigkeiten gehören. Die Unterscheidung zwischen Abteilung 46 (Grosshandel) und Abteilung 47 (Detailhandel) erfolgt nach dem vorherrschenden Kundentyp.

Grosshandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, gewerbliche Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder den Wiederverkauf an andere Grosshändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber. Die typischen Grosshändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaubetrieben getrennt von ihren Betriebsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Betrieben abwickeln. Ferner zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften.

Die Tätigkeit von Grosshändlern besteht in der Regel darin, Waren in grossen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten.

Detailhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte, für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, Warenhäuser, in Verkaufsräumen, an Ständen, durch Versandhäuser, Strassenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren. Im Gegensatz dazu sind Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang