467302 Grosshandel mit Baustoffen


Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit Baustoffen:
  • Sand, Kies, Stein, Zement usw.
  • Grosshandel mit Tapeten und Bodenbelägen
  • Grosshandel mit Metall- und Kunststofftüren und -fenstern
  • Grosshandel mit Bauelementen aus Beton, Gips usw.
  • Grosshandel mit vorgefertigten Gebäude

Anhydrit; Asbestzementwaren; Asphalt; Baubaracken aus Metall, vorgefertigt; Bauelemente aus Beton; Baustoffe; Betonerzeugnisse für den Bau, Baubetonerzeugnisse; Bituminöse Baumaterialien; Bodenbeläge, Bodenbelag; Brücken aus Metall, Metallbrücken; Dachsteine; Dolomit; Fenster aus Kunststoff, Metall; Fensterläden, Fensterladen; Fensterrahmen; Formstücke aus Kunststoff; Geländer aus Metall, Metallgeländer; Gewächshaus aus Metall; Gewächshaus aus Plastik; Gips, Gipserzeugnisse für den Bau; Gipsbauelemente, Bauelemente aus Gips; Glasbausteine; Glasfasern; Glaswolle; Granit; Hüttenzement; Isoliermaterial aus Mineralien; Jalousien; Kacheln; Kalk; Kalksandsteinwaren für Bauzwecke; Kalksteine; Kaolin; Keramikwaren für den Baubedarf; Kies; Klinker; Kreide; Kunststeine für den Bau; Kunststoffwaren; Linoleumböden; Marmor; Metallausbauelemente; Metallfenster, Metalltüren; Metallkonstruktionen; Mörtel; Natursteine; Platten; Portlandzement; Rohre; Rollläden; Sand; Sandstein; Schiefer; Spachtelmassen; Stahlkonstruktionen; Steine für den Bau; Storen aus Kunststoff; Stützen aus Metall; Tafeln für Bauzwecke; Tapeten; Ton; Tore aus Metall; Treppen; Verschlussstücke aus Kunststoff; Verstrebungen aus Metall; Wandbeläge aus Keramik; Wandbeläge aus Kunststoff, Papier; Wandbeläge, Textil; Wellplatten aus Faserzement; Zement; Zementerzeugnisse für den Bau; Ziegelsteine

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Beim Versand- und Internetverkauf von Grosshandelsprodukten (NOGA 46) wird nicht der Verkaufskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Grosshandelssektor berücksichtigt.

Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.