4781 Detailhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten


Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Definition von Detailhandel (47)

Verschiedene Verkaufsarten:
– Fachgeschäft: Verkauf einer spezifischen Ware -> NOGA: 472…–477…
– nicht spezialisiertes Geschäft: breit gefächertes Warensortiment -> NOGA: 471...
– nicht in Verkaufsräumen: an Verkaufsständen, auf Märkten, im Internet usw. -> NOGA: 478…479…

Detailhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren:
– NOGA 4711... Detailhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren (Supermärkte usw.)
– NOGA 472... Detailhandel mit Nahrungsmitteln
– NOGA 478100 Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
– NOGA 479100 Versand- und Internet-Detailhandel
– NOGA 479900 Sonstiger Detailhandel durch Vertreter/innen oder Automaten
– NOGA 01… Verkauf von Produkten ab Bauernhof
– NOGA 56... Konsum vor Ort

Handel

Definition von Grosshandel (46 und 45):
– Weiterverkauf an andere Unternehmen, an industrielle oder kommerzielle Nutzer, an Gemeinschaften, an professionelle Nutzer, an Grossisten

Ausgeschlossen:
- jegliche Verarbeitung des Produkts

Bemerkung:
Beachten Sie, dass 479100 - Detailhandel oder Internetverkauf nur dann zu verwenden ist, wenn das Unternehmen alle Arten von Produkten (Kleidung, Elektronik usw.) für den Einzelhandel verkauft.
Wenn das Unternehmen bestimmte Produkte verkauft (z. B. nur Bücher), wird nicht mehr der Vertriebskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Einzelhandelssektor berücksichtigt.


Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.