47 Detailhandel (ohne Handel mit Motorfahrzeugen)


Diese Abteilung umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte, für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, Strassenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften usw.

Der Detailhandel wird zunächst nach der Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Detailhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 471 bis 477; Detailhandel nicht in Verkaufsräumen: Gruppen 478 und 479). Der Detailhandel in Verkaufsräumen umfasst auch den Detailhandel mit Gebrauchtwaren (Klasse 4779). Zudem wird beim Detailhandel in Verkaufsräumen unterschieden zwischen Fachdetailhandel (Gruppen 472 bis 477) und Detailhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 471). Der Fachdetailhandel in Verkaufsräumen wird weiter nach dem Warensortiment unterteilt. Der Detailhandel nicht in Verkaufsräumen wird nach Arten des Detailhandels unterteilt, wie Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (Gruppe 478) und sonstiger Detailhandel nicht in Verkaufsräumen, z. B. Versandhandel, Haustürverkauf, Automatenverkauf usw. (Gruppe 479).

Die in dieser Abteilung verkauften Waren sind auf Erzeugnisse beschränkt, die allgemein als Konsumgüter oder Detailhandelswaren bezeichnet werden. Daher sind Waren, die normalerweise nicht im Detailhandel verkauft werden, wie etwa Getreide, Erze, Industriemaschinen usw., ausgeschlossen. Ebenfalls zu dieser Abteilung gehören Einheiten, deren Tätigkeit überwiegend im Verkauf ausgestellter Waren an private Haushalte besteht, etwa von Personalcomputern, Papier- und Schreibwaren, Farben oder Holz, auch wenn diese Produkte nicht für den persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt bestimmt sind. Die handelsübliche Behandlung, die z. B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken umfassen kann, tangiert nicht die Wesenseigenschaften einer Ware

Diese Abteilung umfasst auch den Detailhandel durch Handelsvertreter und Detailhandelstätigkeiten von Auktionshäusern.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Verkauf landwirtschaftlicher Produkte durch Landwirte (s. Abteilung 01)
  • Herstellung und Verkauf von Waren (generell als Herstellung von Waren in den Abteilungen 10-32 eingeordnet)
  • Verkauf von Motorfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen (s. Abteilung 45)
  • Handel mit Getreide, Erzen, Rohöl, technischen Chemikalien, Eisen und Stahl sowie mit Industriemaschinen und -ausrüstungen (s. Abteilung 46)
  • Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (s. Abteilung 56)
  • Vermietung von Gebrauchsgütern an private Haushalte oder die Industrie (s. Gruppe 772)

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Definition von Detailhandel (47)

Verschiedene Verkaufsarten:
– Fachgeschäft: Verkauf einer spezifischen Ware -> NOGA: 472…–477…
– nicht spezialisiertes Geschäft: breit gefächertes Warensortiment -> NOGA: 471...
– nicht in Verkaufsräumen: an Verkaufsständen, auf Märkten, im Internet usw. -> NOGA: 478…479…

Detailhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren:
– NOGA 4711... Detailhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren (Supermärkte usw.)
– NOGA 472... Detailhandel mit Nahrungsmitteln
– NOGA 478100 Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
– NOGA 479100 Versand- und Internet-Detailhandel
– NOGA 479900 Sonstiger Detailhandel durch Vertreter/innen oder Automaten
– NOGA 01… Verkauf von Produkten ab Bauernhof
– NOGA 56... Konsum vor Ort

Handel

Definition von Grosshandel (46 und 45):
– Weiterverkauf an andere Unternehmen, an industrielle oder kommerzielle Nutzer, an Gemeinschaften, an professionelle Nutzer, an Grossisten

Ausgeschlossen:
- jegliche Verarbeitung des Produkts

Bemerkung:
Beachten Sie, dass 479100 - Detailhandel oder Internetverkauf nur dann zu verwenden ist, wenn das Unternehmen alle Arten von Produkten (Kleidung, Elektronik usw.) für den Einzelhandel verkauft.
Wenn das Unternehmen bestimmte Produkte verkauft (z. B. nur Bücher), wird nicht mehr der Vertriebskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Einzelhandelssektor berücksichtigt.


Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.