51.57A Grosshandel mit Altmaterialien und Reststoffen

Diese Art umfasst :

  • Grosshandel (An- und Verkauf) mit metallischen und nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen für die Rückgewinnung, einschliesslich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren, wie z.B. Autos, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, (NeuVerpacken, Lagern und Ausliefern, jedoch ohne eigentliches Weiterverarbeitungsverfahren. Darüber hinaus haben die angekauften und verkauften Altmaterialien einen Restwert.
  • Zerlegen von Autowracks (Zerlegen von Autos, Grosshandel mit Autowracks, Verkauf von Teilen aus Autowracks an private und gewerbliche Kunden)

Diese Art umfasst nicht:

  • Verarbeitung von Altmaterialien und sonstigen Reststoffen zu Sekundärrohstoffen. Ein Weiterverarbeitungsverfahren ist erforderlich. Die hergestellten Sekundärrohstoffe eignen sich für die direkte Verwendung in einem industriellen Herstellungsverfahren und sind kein neues Endprodukt, (s. 37.10A, 37.20A)
  • Schreddern von Autos mit Hilfe mechanischer Verfahren (s. 37.10A)
  • Detailhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) (s. 52.50B)
  • Behandlung von Abfällen, nicht zur Weiterverwendung in einem industriellen Herstellungsverfahren, sondern mit dem Ziel der Entsorgung (s. 90)
  • Sammlung und Behandlung von Haushalts- und Industrieabfällen (s. 90.02A)

Altmaterialien für die Rückgweinnung; Autoverwertung, Verwertung von Autos, Ersatzteilhandel, recycling von Autos; Autowracks, Autos, Fahrzeuge, Wagen, Automobile; Eisenschrott; Flaschen,; Gebrauchtwaren, Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen; Hobelspäne; Kunststoffabfälle; Metallschrott; Reststoffe; Schlacke; Schrott; Teile, wieder verwertbar, Verpackenverpacken, Lagern, Ausliefern