467702 Grosshandel mit Altmaterialien und Reststoffen


Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen für die Rückgewinnung, einschliesslich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, Verpacken und Neuverpacken, Lagern und Ausliefern, jedoch ohne eigentliches Weiterverarbeitungsverfahren. Darüber hinaus haben die angekauften und verkauften Altmaterialien einen Restwert.

Diese Art umfasst ferner:

  • Zerlegen von Datenverarbeitungsgeräten, Fernseh- und anderen Geräten zur Gewinnung und zum Wiederverkauf von verwendbaren Einzelteilen

Diese Art umfasst nicht:

  • Zerlegung von Computern, Fernsehen und anderen Erzeugnissen zur Rückgewinnung von Altmaterialien (s. 383100)

Altmaterialien für die Rückgweinnung; Eisenschrott; Flaschen,; Gebrauchtwaren, Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen; Hobelspäne; Kunststoffabfälle; Metallschrott; Reststoffe; Schlacke; Schrott; Teile, wieder verwertbar, Verpackenverpacken, Lagern, Ausliefern

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Beim Versand- und Internetverkauf von Grosshandelsprodukten (NOGA 46) wird nicht der Verkaufskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Grosshandelssektor berücksichtigt.

Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.