592000 Tonstudios; Herstellung von Radiobeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien


Diese Art umfasst die Herstellung von Originalen von Tonaufnahmen, z. B. auf Bändern und CDs; ausserdem umfasst sie die Veröffentlichung von Tonaufnahmen, Werbung für Tonaufnahmen und den Vertrieb von Tonaufnahmen an Gross- und Einzelhändlern oder unmittelbar an den Kunden. Diese Tätigkeiten können von derselben Einheit ausgeführt werden, die auch die Masteraufzeichnungen aufnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss die diese Tätigkeiten ausführende Einheit die Rechte für die Vervielfältigung und Verbreitung der Originalaufnahmen einholen.

Diese Art umfasst ferner Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschliesslich der Aufzeichnung von Radiosendungen.

Diese Art umfasst ferner das Verlegen von Musik, d. h. Erwerb und Hinterlegung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Radio und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien. Bei den diese Tätigkeiten ausführenden Einheiten kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter. Hierzu zählt auch das Verlegen von Musik und Notenblättern.

Audiokassetten; Bänder, Band; Bücher kombiniert mit audiovisuellen Mitteln, Buch kombiniert mit audiovisuellen Mitteln; Compact Discs, CD's; DVD; Magnetbänder, Tonträger; Markenschutz; Musikaufnahmen; Musikbänder, Musikband; Podcastproduktion (Audio); Radioprogramme, Herstellung; Radiosendungen, Herstellung; Schallplatten; Tonbänder, Tonband; Tonstudios, Aktivität, Vertonen; Tonträger, bespielt

Kodierungsregeln

Werden Tätigkeiten in den Bereichen «Tonstudios; Herstellung von Radiobeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien» (592000) und «Produktion von Kinofilmen, Video- und Fernsehprogrammen» (591100) ausgeübt,
hat die Produktion von Kinofilmen, Video- und Fernsehprogrammen 591100 Vorrang.