info: Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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900301 Selbstständige bildende Künstler
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Diese Art umfasst:
- Tätigkeiten selbstständiger Künstler wie Bildhauer, Maler, Zeichner, Graveure, Radierer usw.
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von Statuen, ausser von künstlerischen Originalwerken (s. 237000)
Bildhauerateliers, Bildhauerei; Gravuren; Karikaturistenleistungen, Karikaturen, Karikaturisten; Kunstdruck; Künstler, bildende, freie; Künstlerleistungen; Kunstmaler; Kunstmalerleistungen; Malerei, Kunst, Kunstmalerei; Schnitzerei; Schriftenmalerei, Schilder, Schildermalerei, Schriftenmaler; Zeichnungen, Herstellung, Zeichner
Kodierungsregeln
Werden Tätigkeiten als selbstständige bildende Künstler/innen (900301) sowie sonstige künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen (900302) ausgeübt,
haben sonstige künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen 900302 Vorrang.