info: Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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900303 Selbstständige Journalisten
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Diese Art umfasst:
- Tätigkeiten selbstständiger Journalisten
Diese Art umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Fotojournalisten (s. 742001)
Freelance Journalisten; Journalistenleistungen, selbstständig
Kodierungsregeln
Werden Tätigkeiten der Fotografie (742001) und Tätigkeiten als selbstständige Videojournalist/innen (900303) ausgeübt,
hat die Fotografie 742001 Vorrang.