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Diese Art umfasst alle nach der Ernte anfallenden Tätigkeiten zur Saatgutverbesserung durch Entfernen von Fremdstoffen, zu kleiner, mechanisch oder von Insekten beschädigter oder unreifer Samen sowie durch Trocknung des Saatgutes bis auf ein für die Lagerung unschädliches Niveau. Diese Tätigkeit umfasst das Trocknen, Reinigen, Sortieren und Behandeln von Saatgut bis zur Vermarktung. Eingeschlossen ist die Behandlung von gentechnisch verändertem Saatgut.

Diese Art umfasst nicht:

  • Anbau von Saatgut (s. Gruppen 011 und 012)
  • Verarbeitung von Saatgut zur Gewinnung von Öl (s. 104100)
  • Forschungstätigkeiten zur Entwicklung neuer Formen von Saatgut (s. 721100)