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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Dauerbackwaren wie Biscuits, Waffeln, lebkuchenartigen Gebäcken, brotähnlichen Gebäcken, Apéro- und Salzgebäcken usw. (Backwaren mit einer Haltbarkeit von mindestens einem Monat)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Kartoffelsnacks (s. 103100)

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