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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von und Verarbeitung von Gestricken und Gewirken:
  • Samt, Plüsch- und Frottee
  • netz- und gardinenartige Stoffe, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden
  • sonstiger gewirkter und gestrickter Stoff

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von gestricktem Kunstpelz

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf Raschelmaschinen oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 139902)
  • Herstellung von gewirkter und gestrickter Bekleidung (s. 143900)

Stichwortliste