Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Filz
  • Herstellung von Tüll und anderen Netzgeweben
  • Herstellung von Puderquasten und Fausthandschuhen
  • Herstellung von selbstklebendem Gewebeband
  • Herstellung von Schnürsenkeln aus Spinnstoffen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Bodenbelägen aus Nadelfilz (s. 139300)
  • Herstellung von Textilwatte und Erzeugnissen aus Watte: Monatsbinden, Tampons usw. (s. 172200)