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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Papier, Karton und Pappe zur industriellen Weiterverarbeitung

Diese Art umfasst ferner:

  • Weiterverarbeitung von Papier, Karton und Pappe:
  • Umhüllen, Beschichten und Imprägnieren von Papier, Karton und Pappe
  • Herstellung von Krepp- und Faltpapier
  • Herstellung von Laminaten und Folien, die mit Papier oder Pappe laminiert sind
  • Herstellung von Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft)
  • Herstellung von Zeitungspapier und anderem Druck- oder Schreibpapier
  • Herstellung von Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
  • Herstellung von Kohle-, Durchschreibe- oder Umdruckpapier in Rollen oder breiten Bogen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Wellpapier und -pappe (s. 172100)
  • Herstellung von weiterverarbeiteten Papier-, Pappe- oder Zellstoffwaren (s. 172200, 172300, 172400, 172900)
  • Herstellung von beschichtetem oder imprägniertem Papier, sofern die Beschichtung oder das Imprägniermittel den Hauptbestandteil darstellt (siehe die Art, in der die Beschichtung oder das Imprägniermittel eingereiht ist)
  • Herstellung von Schleifpapier (s. 239100)