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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von keramischen Krügen und ähnlichen Behältnissen für Transport- oder Verpackungszwecke
  • Herstellung von keramischen Erzeugnissen a. n. g.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Sanitärkeramik (s. 234200)
  • Herstellung von künstlichen Zähnen (s. 325003)