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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst die Herstellung von Halbzeug und verschiedenen Gussstücken mit einem Gussverfahren.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • die Herstellung von fertig gestellten Erzeugnissen wie:
  • Heizkessel und Heizkörper (s. 2521)
  • gegossene Haushaltsartikel (s. 2599)