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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Sammelbehältern, Tanks und ähnlichen Metallbehältern von der üblicherweise zum Zweck der Lagerung sowie Herstellung von Waren installierten Art
  • Herstellung von Metallbehältern für komprimierte oder verflüssigte Gase

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Behältern aus Metall von der üblicherweise zum Tragen und zur Verpackung von Gütern verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen bis 300 l (s. 259100, 259200)
  • Herstellung von Transportbehältern (s. 292000)
  • Herstellung von Panzern (gepanzerten Kampfwagen) (s. 304000)