Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Messern und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte
  • Herstellung von Handwerkzeugen wie Kneifzangen, Schraubendreher usw.
  • Herstellung von handgeführten landwirtschaftlichen Werkzeugen ohne Motorantrieb
  • Herstellung von Sägen und Sägeblättern einschliesslich Kreissägeblätter und Sägeketten
  • Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in auch handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb oder in Werkzeugmaschinen: Bohr-, Stanz-, Zieh-, Fräs-, Dreh-, Reib- und Senk-, Räum-, Gewinde-, Verzahnwerkzeuge usw.
  • Herstellung von Presswerkzeugen
  • Herstellung von Schmiedewerkzeugen : Schmieden, Ambosse usw.
  • Herstellung von Formkästen und Formen (ausser Blockformen)
  • Herstellung von Schraubstöcken und Schraubzwinge

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 282400)
  • Herstellung von Blockformen (s. 289100)