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Diese Art umfasst die Herstellung von Telefon- und Datenkommunikationsgeräten mit einer kabelgestützten oder kabellosen Signalübertragung wie Geräte für Rundfunk- und Fernsehsendeeinrichtungen und für die leitungslose Kommunikation.

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Telefonvermittlungseinrichtungen
  • Herstellung von schnurlosen Telefongeräten
  • Hersteller von Nebenstellenanlagen (PBX-Anlagen)
  • Herstellung von Telefon- und Faxgeräten, einschliesslich Anrufbeantworter
  • Herstellung von Datenübertragungseinrichtungen wie Router, Brücken und Gateways
  • Herstellung von Sende- und Empfangsantennen
  • Herstellung von Kabel-TV-Geräten
  • Herstellung von Funkrufempfängern
  • Herstellung von Mobiltelefonen
  • Herstellung von mobilen Telekommunikationsgeräten
  • Herstellung von Studio- und Sendegeräten für den Hör- und Fernsehfunk, einschliesslich Fernsehkameras
  • Herstellung von Modems (Übertragungsgeräte)
  • Herstellung von Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräten und Feuermeldern, bei denen ein Signal an die Kontrollstation übertragen wird
  • Herstellung von Rundfunk- und Fernsehsendegeräten
  • Herstellung von Infrarot-Kommunikationsgeräten (z. B. Fernbedienungsgeräte

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von elektronischen Bauelementen und Unterbaugruppen für Kommunikationsgeräte, darunter interne/externe Computer-Modems (s. 261)
  • Herstellung von bestückten Leiterplatten (s. 261200)
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (s. 262000)
  • Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik (s. 264000)
  • Herstellung von GPS-Geräten (s. 265100)
  • Herstellung von elektronischen Anzeigetafeln (s. 279000)
  • Herstellung von Ampelanlagen (s. 279000)