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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Schienenfahrzeugen, die elektrisch, mit Dieselkraftstoff, Dampf oder anderweitig betrieben werden
  • Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: Triebwagen, Strassenbahnen, Güterwagen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge
  • Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb:
  • Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen, Kranwagen, Tender usw.
  • Herstellung von Schienenfahrzeugteilen:
  • Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stossdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz im Bergbau
  • Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Binnenwasserstrassen, Strassen, Parkplätze oder Parkhäuser, Flughäfen usw.
  • Herstellung von Sitzen für Schienenfahrzeuge

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von unmontierten Schienen (s. 241000)
  • Herstellung von montiertem Gleismaterial (s. 259900)
  • Herstellung von Elektromotoren (s. 271100)
  • Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten (s. 279000)
  • Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 281100)