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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Fantasieschmuck:
  • Ringe, Halsketten und ähnlicher Schmuckwaren aus versilberten, vergoldeten oder platinierten unedlen Metallen
  • Schmuckwaren mit synthetischen Steinen, wie synthetischen Edelsteinen, synthetischen Diamanten u. Ä.
  • Herstellung vom Uhrbändern aus Metallen (ohne Edelmetall)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen oder aus plattierten unedlen Metallen (s. 321202)
  • Herstellung von Schmuck mit Edelsteinen (s. 321202)
  • Herstellung von Uhrbändern aus Edelmetallen (s. 321202)