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Diese Art umfasst die fachgerechte Installation von Maschinen. Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerkes bilden, beispielsweise die elektrische Verkabelung, der Einbau von Rolltreppen, Einbruchsicherungen oder Klimaanlagen, gehören zum Baugewerbe/Bau.

Diese Art umfasst:

  • Installation von Industriemaschinen in Fabrikationsanlagen
  • Montage von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
  • Installation von sonstigem technischen Bedarf, z. B.:
  • nachrichtentechnische Anlagen
  • Grossrechner (Mainframes) und ähnliche Computer
  • Bestrahlungs- und elektromedizinische Geräte
  • Abbau von Grossmaschinen
  • Tätigkeit von Mühlebauern
  • Einrichten von Maschinen
  • Aufbau von Bowling- oder Kegelbahne

Diese Art umfasst nicht:

  • Installation von Aufzügen, Rolltreppen, Automatiktüren, Staubsauersystemen usw. (s. 432902)
  • Installation von Türen, Treppen, Ladeneinrichtungen, Möbel usw. (s. 433200)
  • Installieren (Einrichten) von Arbeitsplatzrechnern (PC) (s. 620900)