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Diese Art umfasst das Gross-Catering d. h. vertraglich vereinbarte Verpflegungsdienstleistungen zu bestimmten Anlässen an einem durch den Kunden angegebenen Ort. Eingeschlossen sind Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis in Sport- und ähnlichen Anlagen. Die Speisen werden meist in einer Produktionszentrale zubereitet.

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von Verpflegungsdienstleistern (z. B. für Verkehrsunternehmen)
  • Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis in Sport- und ähnlichen Anlagen
  • Betrieb von Kantinen oder Cafeterias (z. B. in Fabriken, Bürogebäuden, Krankenhäusern oder Schulen) auf Lizenzbasis

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von verderblichen Nahrungsmitteln, die zum Wiederverkauf bestimmt sind (s. 108900)
  • Detailhandel mit verderblichen Nahrungsmitteln (s. Abteilung 47)