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Alle Schweizer Bundesbehörden

582900 Verlegen von sonstiger Software


Diese Art umfasst:

  • Verlegen von (nichtkundenspezifischer) Standardsoftware einschliesslich Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung:
  • Betriebssysteme
  • Berufliche und andere Anwendungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Software (s. 182000)
  • Detailhandel mit nichtkundenspezifischer Software (s. 474100)
  • Herstellung von Software ohne Verlegen (einschliesslich Übersetzung oder Anpassung der Standardsoftware an einen bestimmten Markt) im Lohnauftrag (s. 620100)
  • Online-Bereitstellung von Software (Hosting von Anwendungen und Anwenderdiensten) (s. 631100)