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Alle Schweizer Bundesbehörden

582900 Verlegen von sonstiger Software

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Veröffentlichung von sonstiger Software, einschliesslich:
  • Betriebssysteme
  • Geschäfts- und andere Anwendungen (z. B. Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Software für Finanztechnologien)
  • Cybersicherheitssoftware
  • Modellierungssoftware

Diese Art umfasst ferner:

  • Vermittlungstätigkeiten für die Veröffentlichung und den Download von Software

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Software, siehe 182000
  • Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software auf physischen Datenträgern, siehe 474000
  • Verlegen von Computerspielen, siehe 582100
  • Online-Bereitstellung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 603900
  • Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 603900
  • Entwicklung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 621000
  • Übersetzung oder Anpassung von nicht kundenspezifischer Software für einen bestimmten Markt auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 621000
  • Anwendungshosting, siehe 631000
  • Nutzung veröffentlichter Software zur Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, siehe Abschnitt L

Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen fallen unter Abschnitt K (Telekommunikation, Computer und Informationsdienstleistungen), während das Verlagswesen, einschliesslich Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und digitale Medien, in Abschnitt J (Verlagswesen, Rundfunk sowie Produktion und Vertrieb von Inhalten) eingeordnet wird. Entwickelt eine Einheit jedoch Software und veröffentlicht diese, gehört sie unter Verlagswesen in Abschnitt J.

Lizenzierungsaktivitäten fallen unter Abschnitt 58, wenn ein Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Software, Musik oder Spiele lizenziert – in der Regel eigene oder veröffentlichte Inhalte. Abschnitt 77 gilt für die Lizenzierung gewerblichen Eigentums wie Patente, Marken oder Franchiserechte, sofern das Unternehmen nicht an der Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten beteiligt ist.